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Markt

1. Begriff: Markt nennt man in funktioneller Hinsicht das Zusammentreffen von Angebot und Nachfrage, durch das sich Preise bilden. - Arten: (1) Ein Markt kann organisiert oder nicht-organisiert sein. Im zuerst genannten Fall liegt ein Markt im institutionellen Sinne vor, auf dem bestimmte festgelegte Regeln gelten; z. B. Wochenmärkte, Jahrmärkte, Auktionen, Ausschreibungen, Börsen. Angebot und Nachfrage werden auch durch Messen und Ausstellungen zusammengeführt. (2) Nach dem Marktzutritt kann in offene, beschränkte und geschlossene Markt unterschieden werden. Wenn der Zugang zum Markt und der Marktaustritt jederzeit für alle Anbieter offensteht, herrscht freie Konkurrenz, sonst liegt ein geschlossener Markt vor. Letzterer kann durch staatliche Verfügung entstehen (z. B. früher durch das Postregal, Konzessionen), auf rechtlichen Gründen beruhen (Patent) oder lediglich faktisch (temporär) gegeben sein. Die resultierenden Wirkungen sind jeweils unterschiedlich. (3) Ein Markt ist frei, wenn die Marktpartner ihre Aktionsparameter, insbes. den Preis, frei aushandeln bzw. setzen können. Unterliegt der Aktionsparameter behördlichen Eingriffen - z. B. in Form von Fest-, Höchst- oder Mindestpreisen (Preisfunktionen) - so liegt ein regulierter Markt vor. (4) Nach Prämissen wird folgendermaßen unterschieden: Man nennt einen Markt homogen, wenn das Gut technisch homogen ist und als solches auch von den Nachfragern perzipiert wird. Letzteres bedingt, daß persönliche Präferenzen zwischen Anbietern und Nachfragern fehlen, Transportkosten nicht auftreten, also ein räumlicher Punktmarkt vorliegt, außerdem Angebot und Nachfrage sich auf den gleichen Zeitpunkt beziehen (zeitlicher Punktmarkt). Fehlt eine dieser Voraussetzungen, liegt ein heterogener Markt vor. - Herrscht auf einem homogenen Markt vollständige Markttransparenz und reagieren die Beteiligten auf Marktsignale mit unendlicher Reaktionsgeschwindigkeit, spricht man vom vollkommenen Markt In allen anderen Fällen handelt es sich um einen unvollkommenen Markt Auf einem vollkommenen Markt gibt es einen einheitlichen Preis ("Gesetz der Unterschiedslosigkeit der Preise" nach Jevons). "Vollkommenheit" ist als Begriff rein analytisch zu verstehen, wird also im normativen Sinne nicht als überlegen bewertet. - 2. Marktabgrenzung: Soll ein Markt bestimmt werden, ist eine Marktabgrenzung in sachlicher, räumlicher und zeitlicher Hinsicht vorzunehmen, d. h., es ist festzulegen, wer unter diesen Kriterien zu den Anbietern und Nachfragern gehört oder gehören soll. Eine Marktabgrenzung als solche gibt es nicht, sondern nur im Hinblick auf eine Fragestellung bzw. Zwecksetzung. Außerdem ist ein gewisser Grad an "Willkür" nicht vermeidbar.

 

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