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Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Wertpapierbörsen

im Zug der Börsenreform durch Verabschiedung eines neuen Statuts am 21. 1. 1986 umstrukturierte Arbeitsgemeinschaft in der Rechtsform einer Gesellschaft des bürgerlichen Rechts; Sitz in Frankfurt a. M. Die Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Wertpapierbörsen d. D. W. ist organisatorisch mit der Frankfurter Wertpapierbörse verbunden. - Mitglieder sind alle acht Börsen in der Bundesrep. D. (Bayerische Börse; Berliner Wertpapierbörse; Bremer Wertpapierbörse; Frankfurter Wertpapierbörse; Hanseatische Wertpapierbörse Hamburg; Niedersächsische Börse zu Hannover; Rheinisch-westfälische Wertpapierbörse zu Düsseldorf; Baden-Württembergische Wertpapierbörse zu Stuttgart), vertreten durch Repräsentanten aus dem jeweiligen Börsenvorstand. - Aufgaben: Behandlung überregionaler und internationaler Fragen des Börsenhandels; Lösung überregionaler organisatorisch-technischer Fragen (z. B. Informationsverbund); überregionale Öffentlichkeitsarbeit über den Finanzplatz Bundesrep. D.; Interessenvertretung gegenüber in- und ausländischen Stellen; Beobachtung und Analyse von Entwicklungstendenzen anderer Finanzzentren.

 

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