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Markttransparenz

Unter Markttransparenz versteht man das Wissen über Marktvorgänge, vor allem hinsichtlich des Verhaltens anderer Wirtschaftssubjekte und über Marktkonditionen. Vollständige Markttransparenz liegt vor, wenn die Wirtschaftssubjekte alle wesentlichen Informationen über das Marktgeschehen, insbes. über die Preisbildung, besitzen (vollkommener Markt). Je höher die Markttransparenz ist, desto leichter können die Handlungsträger die Aktions-Reaktions-Verbundenheit erkennen. - Für Marktprozesse ist der Grad der Markttransparenz im Hinblick auf die Marktneben- und Marktgegenseite von Bedeutung, da hierdurch einerseits die Verhaltensweisen, andererseits die realisierbaren Wahlmöglichkeiten bestimmt werden. Markttransparenz stellt sich in Marktprozessen tendenziell um so schneller ein, je weniger Marktteilnehmer, insbes. Anbieter, vorhanden sind. Grund hierfür ist der Sachverhalt, daß durch Preissenkungen ausgelöste Abwanderungen von Kunden zu Konkurrenten rasch identifizierbar sind. Bei vielen Anbietern verteilt sich die Wirkung der Abwanderung auf viele Akteure und fällt im Verhältnis so gering aus, daß sie zumindest anfangs von zufälligen Schwankungen nicht unterschieden werden kann. Daher laufen Lernprozesse im Oligopol schneller als im Polypol ab, d. h., es kommt schneller zum Übergang von der poly- zur oligopolistischen Verhaltensweise (Aktions-Reaktions-Verbundenheit). Daneben ist für die Markttransparenz auch die Marktphase von Belang, da schnell mutierende Märkte die Herstellung von Markttransparenz erschweren. - Auf die Schaffung von Markttransparenz zur Verhinderung von preislichen Wettbewerbsverstößen zielen identifizierende Preismeldestellen. In diesem Falle melden alle beteiligten Firmen Preisveränderungen an eine zentrale Stelle, die dann alle übrigen Firmen hiervon unterrichtet. Nicht erfaßt werden dabei allerdings heimliche Preissenkungen, z. B. in Form von Nachlässen.

 

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