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Staatsschulden

Teil der öffentlichen Schulden (öffentliche Kreditaufnahme; Problematik der Staatsschulden vgl. dort), der vom Staat aufgenommen wird, wobei unter "Staat" verstanden wird: (1) Bund und Länder, (2) Bund, Länder sowie Gemeinden und Gemeindeverbände, d. h. sämtliche Gebietskörperschaften, oder (3) Bund, Länder, Gemeinden, Gemeindeverbände sowie die Träger der Sozialversicherung. Im letzteren Fall sind Staatsschulden und öffentliche Schulden identisch. - Theorie der St.: Vgl. Finanztheorie.

 

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