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globale Unternehmenshaftung

1. Bundesrep. D.: Die der Diskussion um eine g. U. zugrundeliegende Fragestellung lautet, inwieweit Ansprüche gegen eine ausländische Tochtergesellschaft auch gegenüber der Muttergesellschaft geltend gemacht werden können. Das deutsche Rechtssystem kennt einen solchen "Durchgriff" nicht. Durch das Institut der Haftungsbeschränkung sind andere Unternehmungen einer Unternehmensgruppe vor einem Durchgriff geschützt, soweit die Haftungsbeschränkung nicht zweckwidrig (z. B. durch Unterkapitalisierung der Tochtergesellschaft) eingesetzt wird. Entscheidend für die juristische Verantwortlichkeit einer Tochtergesellschaft ist nach der "Sitztheorie" der Ort der Entscheidungen über das operative Tagesgeschäft. - 2. USA: Auch im amerikanischen Recht gilt grundsätzlich die "Limited Liability" von Auslandstochtergesellschaften. Neben der Unterkapitalisierung bestehen in den USA jedoch weitere Kriterien, die einen Durchgriff auf die Muttergesellschaft ermöglichen; so z. B. die Beschäftigung von Direktoren/leitenden Mitarbeitern in Personalunion bei Mutter- und Tochtergesellschaft, also de facto die Führung der Tochtergesellschaft als Abteilung. - 3. Eine gesetzliche Verankerung der Durchgriffsmöglichkeit ist - weltweit - mit einer nicht unerheblichen Wahrscheinlichkeit zu erwarten.

 

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