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Nachlässe

Abzüge in Form von Erlösschmälerungen und Preisnachlässen aufgrund von Mängelrügen, die auf den Warenpreis gewährt werden. Gewährte Nachlässe schmälern die Warenumsatzerlöse, erhaltene Nachlässe mindern die Anschaffungskosten der eingekauften Güter. - Anders: Rabatt.

 

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