Wirtschaftslexikon - Enzyklopädie der Wirtschaft
lexikon betriebswirtschaft Wirtschaftslexikon lexikon wirtschaft Wirtschaftslexikon Suche im Wirtschaftslexikon
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
 
 
 

bergrechtliche Förderabgabe

Förderzins, an Förderländer fließende Abgabe für das Recht zum Abbau von Bodenschätzen. In der Bundesrep. D. in nennenswertem Umfang nur für die Förderung von Erdöl und Erdgas nach Maßgabe der Marktpreise erhoben. - Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 1986 ist die b. F. in Zukunft vollständig in die Finanzkraftberechnung (Finanzkraft) des Länderfinanzausgleichs einzubeziehen; zwischen Niedersachsen, auf das ca. 95% dieser Einnahmen entfallen, und anderen Bundesländern war es zum Streit gekommen.

 

<< vorheriger Begriff
nächster Begriff>>
Bergrecht
bergrechtliche Gewerkschaft

 

Diese Seite bookmarken :

 
   

 

  Weitere Begriffe : Bruttozins | Einwendungsdurchgriff | Auskunftspflicht | Rückkaufgeschäft | beschränkte Geschäftsfähigkeit
wiki wirtschaft

Thematische Gliederung | Unser Projekt | Impressum