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Einfuhrausschreibungen

Hinweise auf Einfuhrmöglichkeiten und -kriterien gem. § 12 II AWG durch die zuständigen Genehmigungsbehörden hinsichtlich Waren, deren Einfuhr genehmigungspflichtig ist (Einfuhrliste) oder mengenmäßigen Beschränkungen unterliegt; wird im Bundesanzeiger veröffentlicht. Sobald das Einfuhrkontingent feststeht, kann die Einfuhrausschreibungen erfolgen, u. a. mit der Publikation von: Höhe des Kontingents, Verfahren der Kontingentverteilung (Verteilungsverfahren), Antragshöchstgrenze, Voraussetzungen für die Antragsstellung, Antragsunterlagen, Art und Weise, mit der die Antragstellung erfolgen kann oder muß (EG-DAT), Ausschreibungsfrist.

 

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