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Einfuhr

Import.
I. Allgemein: 1. Begriff: Bezug von Waren und Dienstleistungen aus dem Ausland. - 2. Arten: a) Direkte Einfuhr (unmittelbare E.): Einfuhr der Selbstverbraucher, z. B. der weiterverarbeitenden Industrie, die (teils durch Vermittlung von Agenten) mit den ausländischen Lieferanten direkt abschließen. Indirekte Einfuhr (mittelbare E.): Einfuhr durch Einfuhrhändler, die ihrerseits die nachgeordneten Handelsstufen und die weiterverarbeitenden Betriebe beliefern (Einfuhrhandel). b) Sichtbare E.: Warenimporte, also Güter der Ernährungswirtschaft, Rohstoffe, Halb- u. Fertigwaren. Unsichtbare E.: Einfuhr von entgeltlichen Dienstleistungen, also z. B. Leistungen ausländischer Schiffe beim Transport fob gekaufter oder cif verkaufter Waren, Vermittlungsleistungen ausländischer Banken, Dienstleistungen im Ausland für inländische Reisende etc.
II. Außenwirtschaftsgesetz: Verbringen von Waren aus fremden Wirtschaftsgebieten in das Wirtschaftsgebiet; als Einfuhr gilt auch das Verbringen aus einem Zollausschluß oder Zollverkehr in den freien Verkehr des Wirtschaftsgebiets, wenn die Sachen aus fremden Wirtschaftsgebieten in den Zollausschluß oder Zollverkehr verbracht worden waren (§ 4 AWG).
III. Zollrecht: Verbringen von Waren, d. h. von allen beweglichen Sachen, sowie die Lieferung von elektrischer Energie in das Zollgebiet. Eingeführte Waren werden grundsätzlich Zollgut und befinden sich im Zollverkehr. Das Entstehen der Zollschuld ist nicht an den Zeitpunkt der Einfuhr geknüpft, sondern hängt von dem Übergang der Ware in den freien Verkehr ab, der sich je nach dem vom Zollbeteiligten gewählten Zollverfahren ergibt. Das gleiche gilt für Einfuhrumsatzsteuer und die anderen nach Steuergesetzen für eingeführte Waren zu erhebenden Verbrauchsteuern, für die i. a. die Bestimmungen des Zollrechts sinngemäß anzuwenden sind. Unter bestimmten Voraussetzungen werden gewisse Waren bei der Einfuhr nicht Zollgut und gelangen ohne weiteres in den freien Verkehr (Einfuhr als Freigut). - Vgl. auch Abschöpfung.
IV. Umfang: Vgl. Außenhandel.

 

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