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Ausland

Gebiet jenseits der Staatsgrenzen.
I. Außenwirtschaftsrecht: alle Gebiete, die nicht zum Inland gehören.
II. Steuerrecht: Wichtiges Kriterium zur Abgrenzung der Steuerpflicht von Personen bzw. der Steuerbarkeit von Sachverhalten. I. S. des Umsatzsteuerrechts: Zum Ausland zählen das übrige Gemeinschaftsgebiet, das Drittlandsgebiet sowie die hoheitsfreien Gebiete (die hohe See), die zum Hoheitsgebiet der Bundesrep. D. gehörenden Zollfreigebiete (mit Einschränkungen gem. § 1 III UStG) und die Zollausschlüsse. - Gegensatz: Inland.

 

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