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Drittlandsgebiet

1. Umsatzsteuerrecht: Zum Drittlandsgebiet gehören alle Staaten, die nicht zum Gemeinschaftsgebiet gehören, u. a. auch Andorra, Gibraltar die Kanalinseln und der Vatikan. - 2. Außenwirtschaftsrecht: alle Staaten, die nicht der EU angehören; zu ihnen zählen auch die Präferenzländer. - Vgl. auch Ausland.

 

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