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Einfuhr- und Vorratsstellen (EVSt)

Einrichtung zum Zwecke der Stabilisierung von Inlandspreisen wichtiger landwirtschaftlicher Güter und zur Bevorratung wichtiger Grundnahrungsmittel für Krisenzeiten. EVSt sind jetzt in der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung in einer Anstalt des öffentlichen Rechts zusammengefaßt. - Vgl. auch Marktordnungsstellen.

 

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