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Steuergesetze

Rechtsnormen des Steuerrechts, die in einem förmlichen Gesetzgebungsverfahren zustande kommen und nach ordnungsgemäßer Ausfertigung im Bundesgesetzblatt verkündet werden (Gesetze im formellen Sinn). - Nach dem Stufenbau der Rechtsordnung steht die Verfassung über den einfachen Gesetzen, während diese über den Rechtsverordnungen (Steuerrechtsverordnungen) und Satzungen (autonome Satzungen) stehen. Völkerrechtliche Verträge über die Befreiung von Steuern (Doppelbesteuerungsabkommen (DBA)) werden durch Zustimmungsgesetze gem. Art. 59 II GG in innerstaatliches Recht transformiert; sie gehen als Spezialnormen den anderen Steuergesetze vor (§ 2 AO), sofern nicht im Einzelfall Abweichungen gesetzlich bestimmt sind (z. B. § 10 VI AStG). - Vgl. auch Richtlinien.

 

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