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Beschaffungsbudget

Budget der erwarteten Ausgaben für die zu beschaffenden Objekte (Einkaufsbudget) und für die Durchführung aller beschaffungswirtschaftlichen Aufgaben (Beschaffungskostenbudget). - Zweck: Vorgabe, Koordination und Kontrolle der finanziellen Auswirkungen der Beschaffungspolitik (Beschaffung). - 1. Das Einkaufsbudget basiert auf den Planpreisen für das geplante Einkaufsvolumen. Unter Einbeziehung der Zahlungstermine läßt sich der liquiditätswirksame Obligobericht erstellen. - 2. Das Beschaffungskostenbudget wird verursachungsbezogen untergliedert in Bezugskosten-, Verwaltungskosten- und Bereitstellungskostenbudget. Die Wertansätze beruhen auf Planpreisen bzw. -kosten.

 

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