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Eigengesellschaft

Unternehmen der Gemeinde in der privaten Rechtsform einer AG oder GmbH im Besitz der Gemeinde. An Eigengesellschaft können mehrere Gemeinden oder Gemeindeverbände zur Verfolgung eines gemeinsamen Zwecks beteiligt sein (Zweckverband). - Im Gegensatz zur Eigengesellschaft ist der Eigenbetrieb ausgegliedertes Sondervermögen der Gemeinde.

 

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