Wirtschaftslexikon - Enzyklopädie der Wirtschaft
lexikon betriebswirtschaft Wirtschaftslexikon lexikon wirtschaft Wirtschaftslexikon Suche im Wirtschaftslexikon
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
 
 
 

ruhende Konten

die durch Geschäftsvorfälle selten, zumeist nur beim Vierteljahres- bzw. Jahresabschluß durch Buchungen veränderten Konten, in der Hauptsache die Anlage- und langfristigen Kapitalkonten. ruhende Konten K. werden im IKR in den Kontenklassen 0 (Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen), 1 (Finanzanlagen) und 3 (Eigenkapital, Wertberichtigungen und Rückstellungen) geführt.

 

<< vorheriger Begriff
nächster Begriff>>
Ruhen des Zivilprozesses
Ruhepausen

 

Diese Seite bookmarken :

 
   

 

  Weitere Begriffe : Bismarcksche Sozialversicherungspolitik | Multifaserabkommen (MFA) | Nettoregistertonne | berufliche Umschulung | natürliche Bevölkerungsbewegung
wiki wirtschaft

Thematische Gliederung | Unser Projekt | Impressum