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Beurteilung des Arbeitnehmers

1. Rechte des Arbeitnehmers: Der Arbeitnehmer kann verlangen, daß mit ihm die Beurteilung seiner Leistungen (Mitarbeiterbeurteilung) sowie die Möglichkeiten seiner beruflichen Entwicklung im Betrieb erörtert werden; er kann ein Mitglied des Betriebsrats hinzuziehen (§ 82 II BetrVG). Der Arbeitgeber hat seine Beurteilung zu begründen (vgl. auch Personalakte). - 2. Allgemeine Grundsätze für die Beurteilung des Arbeitnehmers d. A. durch den Arbeitgeber bedürfen der Zustimmung des Betriebsrats (§ 94 II BetrVG); vgl. Beurteilungsgrundsätze.

 

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