Wirtschaftslexikon - Enzyklopädie der Wirtschaft
lexikon betriebswirtschaft Wirtschaftslexikon lexikon wirtschaft Wirtschaftslexikon Suche im Wirtschaftslexikon
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
 
 
 

Notice

Benachrichtigung. 1. In den Incoterms enthaltene Verpflichtung. Verkäufer und Käufer haben sich gegenseitig die Daten der Absendung und Annahme der Ware mitzuteilen. Der Käufer hat diese Informationspflicht allerdings nur dann, wenn er berechtigt ist, den Versandtermin oder Bestimmungsort festzulegen. - 2. Regelung der Institute Cargo Clauses bei Transportversicherungspolicen. Versicherungsnehmer und Versicherter haben den Versicherer über die nachträgliche Änderung des Ablieferungsortes oder ein vorzeitiges Ende der Reise zu benachrichtigen. Die "prompt notice" (sofortige Benachrichtigung, nachdem man selbst Kenntnis erlangt hat) ist Voraussetzung für den weiteren Erhalt des Versicherungsschutzes.

 

<< vorheriger Begriff
nächster Begriff>>
Nothilfe
Notierungen an der Börse

 

Diese Seite bookmarken :

 
   

 

  Weitere Begriffe : Arbeitnehmerhaftung | Ausländerkonvertibilität | Diagnostik | Organisationstypen der Produktion | Netzwerk-Ansatz
wiki wirtschaft

Thematische Gliederung | Unser Projekt | Impressum