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Reise

I. Steuerrecht: Vgl. Reisekosten.
II. Zollrecht: 1. Für Bewohner des Zollauslands und der Zollfreigebiete: Anreise außerhalb des Zollgebiets, der Aufenthalt im Zollgebiet und die Weiterreise außerhalb des Zollgebiets. Bei einer Übersiedlung endet die Reise mit Erreichen des Zielorts im Zollgebiet (Übersiedlungsgut). - 2. Für Bewohner des Zollgebiets: Anreise, der Aufenthalt außerhalb des Zollgebiets und die Rückreise ins Zollgebiet (§ 45 I AZO).

 

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