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Personalmanagement

I. Begriff: Der Begriff Personalmanagement wird in Wissenschaft und Praxis teilweise synonym verwandt mit Personalwesen, Personalwirtschaft oder auch einfach nur Personal. Eine einheitliche Sprachregelung hat sich in der noch jungen Geschichte des Faches weder in der Praxis noch in der Wissenschaft durchgesetzt. Einig ist man sich allerdingt darüber, daß die alternativen Begriffe dasjenige Arbeitsgebiet kennzeichnen sollen, das sich mit den Problemen des Einsatzes des arbeitenden Menschen im Betrieb und seines Beitrages zur betrieblichen Leistungserstellung beschäftigt. Die synonyme Verwendung der Begriffe ist allerdings nicht ganz korrekt, weil die verschiedenen Begriffe für höchst unterschiedliche historische und inhaltliche Phasen des Arbeitsgebietes stehen (vgl. II) - Personalmanagement soll hier definiert werden als die Summe der mitarbeiterbezogenen Gestaltungsmaßnahmen zur Verwirklichung der strategischen Unternehmensziele.
II. Aufgaben: 1. In der betrieblichen Praxis ist die Aufgabe des Personalmanagement darin zu sehen, die für die Verwirklichung der strategischen Ziele der Unternehmung notwendigen Human-Ressourcen in quantitativer, qualitativer, räumlicher und zeitlicher Hinsicht langfristig sicherzustellen und die mit dem Einsatz von arbeitenden Menschen zusammenhängenden rechtlichen, sozialen und verwaltungstechnischen Problemen zu lösen. M. a. W. hat das Personalmanagement einerseits die Aufgabe, das Verhalten der Organisationsmitglieder im Unternehmensinteresse zu steuern (Personalführung, Personalplanung etc.) und andererseits das organisationale System des Personalmanagement zu gestalten (Arbeitsgestaltung, betriebliche Lohngestaltung, Personalentwicklung, Personalverwaltung etc.). - 2. Als wissenschaftliche Disziplin hat das Personalmanagement die Aufgabe, die Bedingungen, Probleme, Konsequenzen etc., die sich aus der Thematik Mensch und Arbeit in betriebswirtschaftlicher Hinsicht ergeben, zu erforschen sowie die wissenschaftlichen Erkenntnisse in geeigneter Form der kritischen Diskussion zugänglich zu machen bzw. zu lehren. Aus dem Erkenntnisobjekt des Personalmanagement ergibt sich zwingend, daß die Forschung interdisziplinär zu erfolgen hat, also sowohl die Erkenntnisse der Psychologie, der Arbeitswissenschaften, der Soziologie etc. herangezogen werden müssen. Als Teildisziplin der Betriebswirtschaftslehre ist auch das Personalmanagement eine angewandte Wissenschaft.
III. Träger: Es ist schwierig, die Träger des Personalmanagement in der betrieblichen Praxis eindeutig zu identifizieren. Es ist sinnvoll, zwischen Klein-, Mittel- und Großbetrieben zu differenzieren: a) In Kleinbetrieben wird das Personalmanagement zumeist in die allgemeine Verwaltung integriert oder vom Unternehmer bzw. Geschäftsführer selbst wahrgenommen. Zunehmend bilden sich zwischenbetriebliche Kooperationsformen, die Klein- und Mittelbetrieben ein Personalmanagement ermöglichen, wie es sonst nur Großbetrieben erlaubt ist. b) In Mittel- oder Großbetrieben ist es üblich, daß das Personalmanagement von eigenen Abteilungen mit einem Personalleiter an der Spitze getragen wird. c) In mitbestimmten Unternehmen ist (meist) der Arbeitsdirektor Träger des Personalmanagement - Grundsätzlich gilt jedoch, daß jede Führungskraft für ihren Bereich (Teil-)Träger des Personalmanagement ist.

 

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