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Erkenntnisobjekt

aus dem Erfahrungsobjekt durch Abstraktion gewonnener Gegenstand einer Wissenschaft. Die Begründung für den Übergang vom (umfassenden) Erfahrungsobjekt zum Erkenntnisobjekt erfolgt in der Betriebswirtschaftslehre i. d. R. unter Bezug auf verschiedene Identitätsprinzipien, z. B. Wirtschaftlichkeitsprinzip oder erwerbswirtschaftliches Prinzip. - Vgl. auch systembezogener Tatbestand und systemindifferenter Tatbestand. - Bedeutung: Den damit vorgenommenen Abgrenzungen zu Nachbardisziplinen kommt als Folge der Öffnung der Betriebswirtschaftslehre gegenüber Psychologie, Sozialpsychologie, Soziologie etc. heute kaum mehr Bedeutung zu. Die verschiedenen Identitätsprinzipien erwiesen sich nie als wirklich trennscharf.

 

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