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Optionsanleihe

Optionsschuldverschreibung, Bezugsobligation, Bezugsrechtsobligation, bond warrant, Anleihe, der ein Optionsschein (warrant) beigelegt ist, der zum Kauf einer in den Optionsbedingungen festgelegten Anzahl von Aktien in einem bestimmten Zeitraum zu einem festen Optionspreis berechtigt. Im Gegensatz zur Wandelschuldverschreibung führt die Ausübung des Optionsrechts nicht zur Einziehung der Anleihe. - Optionsschein und Anleihe sind getrennt handelbar. - Voraussetzungen: Staatliche Genehmigung ist erforderlich (§§ 795, 808 a BGB). Optionsanleihe müssen mit 3/4-Mehrheit in der Hauptversammlung beschlossen werden (§ 221 AktG), den Aktionären steht ein Bezugsrecht zu. - Notierung an der Börse: Erfolgt u. a. getrennt für Anleihe mit Optionsschein, Anleihe ohne Optionsschein und Optionsschein. - Vorteile: Der Emittent erhält durch Optionsanleihe zinsgünstiges Fremdkapital, da die Optionsanleihe i. d. R. mit niedrigerem Zins als marktüblich ausgestattet ist, und zu späterem Zeitpunkt Eigenkapital. Optionsscheine besitzen im Vergleich zur Aktie höhere Hebeleffekte. - Nachteil: Wegen des individuell bestimmbaren Ausübungszeitpunkts des Optionsrechts liegt die Entwicklung des Eigenkapitals nicht fest. - Vgl. auch convertible bond, Finanzinnovationen.

 

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