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Lieferungswerk

Begriff des Urheberrechts für in mehreren Lieferungen erscheinendes Werk mit natürlichem Abschluß, im Gegensatz zu solchen mit unbegrenzter Folge, wie Zeitungen und Zeitschriften oder Sammlungen (z. B. von Entscheidungen). Loseblattausgaben können Charakter des L., aber auch der Zeitschrift haben. Es gelten für die Berechnung der Schutzfrist einige Besonderheiten (§ 67 UrhRG).

 

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