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Bankgeschäfte

I. Begriff: Gesamtheit aller von Kreditinstituten getätigten Geschäfte.
II. Arten: 1. Nach ihrer Bilanzwirksamkeit: Aktivgeschäfte, Passivgeschäfte und Dienstleistungsgeschäfte (Zahlungs-, Effektengeschäfte und sonstige). Im einzelnen vgl. folgende Tabelle:
Finanzierungsleistungen
Geldleihgeschäfte
Kontokorrentkredite
Konsumentenkredite
Realkredite
Diskontkredite
Lombardkredite
Kommunalkredite
Schuldscheindarlehen
Außenhandelskredite
Konsortialkredite
Kreditsubstitute
Leasing
Factoring
Kapitalbeteiligungen
Verbriefte Kreditfazilitäten
Commercial Papers
Medium Term Notes
Euronote-Fazilitäten
Asset Backed Securities
Kreditleihgeschäfte
Akzeptkredite
Avalkredite
Geld- und Kapitalanlageleistungen
Einlagengeschäfte
Sichteinlagen
Termineinlagen
Spareinlagen
Wertpapiergeschäfte
Emissionsgeschäft
Handelsgeschäft
Anlageberatung und Asset-Mangement
Research-Leistungen
Vermögensverwaltung
Depotgeschäft
Zahlungsverkehrsleistungen
Barzahlungsverkehr
Scheckverkehr
Überweisungsvekehr
Dauerauftrags- und Lastschriftverkehr
cash management
Kreditkarten
Inkassoverkehr
Sortenverkehr
Sonstige Leistungen
Devisen- und Edelmetallhandel
Derivative Finanzprodukte
Vermittlungsgeschäfte
Immobilien
Bausparen
Versicherungen
Beteiligungen
Unternehmungsberatung
electronic banking


2. Nach Art der Geschäftspartner: Kundengeschäfte und Eigengeschäfte. - 3. Nach § 1 KWG: a) Einlagengeschäft: Annahme fremder Gelder als Einlagen, ohne Rücksicht darauf, ob Zinsen vergütet werden. - b) Kreditgeschäft: Gewährung von Gelddarlehen und Akzeptkrediten. - c) Diskontgeschäft: Ankauf von Wechseln und Schecks. - d) Effektengeschäft: Anschaffung und Veräußerung von Wertpapieren für andere. - e) Depotgeschäft: Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren für andere. - f) Investmentgeschäft: Geschäfte der Kapitalanlagegesellschaften. - g) Revolvinggeschäft: Eingehung der Verpflichtung, Darlehensforderungen vor Fälligkeit zu erwerben. - h) Garantiegeschäft: Übernahme von Bürgschaften, Garantien und sonstigen Gewährleistungen für andere. - i) Girogeschäft: Durchführung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs und des Abrechnungsverkehrs.

 

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