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Geld

1. Erscheinungsformen: Geld oder Zahlungsmittel sind Aktiva, die aufgrund von Marktkonvention oder gesetzlicher Verpflichtung vom Gläubiger zur Abdeckung von Verbindlichkeiten angenommen werden. - Der Übergang von der Naturaltausch- zur Geldwirtschaft begann mit der zunächst lokalen Gewohnheit, durch die Einigung auf ein Zwischentauschgut den zuvor simultanen Austausch zweier Leistungen in getrennte Vorgänge des Kaufs und Verkaufs zu zerlegen. Als Medium dienten zunächst aufbewahrfähige Güter, wie Vieh, seltene Muscheln oder Salztafeln. Diese realen Aktiva wurden im Laufe der Jahrhunderte mit der Entwicklung des Handelverkehrs und der Arbeitsteilung ersetzt durch Finanzaktiva, und zwar Münzen, private und staatliche Bank-Noten sowie Giralgeld in Form täglich fälliger Sichteinlagen bei Geschäftsbanken. - In der modernen Geldverfassung hält der Staat das Monopol der Geldschöpfung und sichert dieses Monopol, indem er bestimmt, was gesetzliche Zahlungsmittel sind. Die Verwendung gesetzlicher Zahlungsmittel bietet dem Schuldner die Gewähr, nicht in Verzug zu geraten. - Unterscheidung: Gesetzliche Zahlungsmittel sind ausschließlich die von der Regierung ausgegebenen Münzen und die von der Zentralbank emittierten staatlichen Banknoten. Sichteinlagen bei Geschäftsbanken sind demgegenüber privates G., das freilich im Rechtsverkehr wie staatliches Geld behandelt wird. - 2. Wesen des G.: a) Geld übt drei Grundfunktionen aus: (1) Recheneinheit: Durch Gleichsetzen einer Geldeinheit mit dem Nominalwert von Eins wird die mögliche Anzahl der Naturaltauschraten, die bei n Güterarten fast der Hälfte des Quadrats von n entspricht, auf n Geldpreise verringert. Die Funktion des Geld als Rechenmittel des Tauschverkehrs könnte allerdings auch von einem abstrakten Maß wahrgenommen werden. Diese Funktion ist daher nicht konstitutiv für das Wesen des Geld (2) Entsprechendes gilt für die Funktion der Wertaufbewahrung. Die Haltung von Geld erlaubt, Kaufkraft interregional und intertemporal zu transportieren. Diese Funktion wird aber auch von anderen Aktiva erfüllt, und zwar oft besser, weil mit sinkendem Wert des Geld nur der Nominalwert, nicht dagegen der für die Qualität der Wertaufbewahrung entscheidende Realwert erhalten bleibt (Geldtheorie II.). (3) Konstitutiv für das Wesen des Geldes ist daher allein die Eigenschaft bzw. Funktion als transaktionsdominierendes Tauschmittel. Diese Eigenschaft verleiht Geld den höchsten Liquiditätsgrad von Eins; das bedeutet, daß Geld ohne Abschlag zum Nominalwert angenommen wird. - b) Erläuterung: Als transaktionsdominierendes Tauschmittel ermöglicht Geld den Marktteilnehmern die Einsparung von Transaktionskosten (J. Niehans, 1971) sowie von Informationskosten über die Marktmöglichkeiten (K. Brunner und A. H. Meltzer, 1971). Als Tauschmittel erweitert das Geld mit dieser Kostenersparnis bei gegebener Faktorausstattung den Bereich der realen Produktionsmöglichkeiten der Volkswirtschaft. Die Ersparnis von Kosten der Information über die unsichere künftige Entwicklung der absoluten und relativen Preise von Gütern und Dienstleistungen ist bedeutender als die Ersparnis von Transaktionskosten. Die Grenzproduktivität des Geld steigt mit dem Grad der Unsicherheit über Marktentwicklungen. Dies gilt auch in Hyperinflationen; erst wenn durch rapide steigende Grenzkosten der Geldhaltung aufgrund einer sich beschleunigenden Inflation das vorherrschende allgemeine Tauschmittel durch ein Realaktivum mit vergleichbarer Produktivität aber geringeren Kosten des Haltens aufgrund geringeren Wertverfalls ersetzt werden kann, wird das bisherige Geld von den Marktteilnehmern partiell oder ganz aufgegeben, beispielsweise zugunsten einer Zigarettenwährung, wie nach dem Zweiten Weltkrieg in Deutschland, oder zugunsten einer ausländischen (Parallel-) Währung, wie nach dem Zusammenbruch des ehemaligen Jugoslawien. - 3. Makroökonomische Geldaggregate: Sowohl in der makroökonomischen Theorie wie auch in der geldpolitischen Praxis werden unterschiedliche international übliche Abgrenzungen des Geldmengenbegriffs verwendet: (1) Die Geldbasis oder Zentralbankgeldmenge (gesamter Bargeldumlauf und die Einlagen inländischer Kreditinstitute bei der Zentralbank); (2) die Geldmenge M1 (Summe von Bargeldumlauf (ohne Kassenbestände der Kreditinstitute) und Sichteinlagen inländischer Nichtbanken); (3) die Geldmenge M3 (enthält zusätzlich Termineinlagen inländischer Nichtbanken mit Befristung bis unter 4 Jahre sowie deren Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist). - Die Geldpolitik der Deutschen Bundesbank ist auf die Kontrolle der Entwicklung der Geldmenge M3 ausgerichtet.

 

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