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Termineinlage

befristete Einlage. 1. Begriff: Einlage bei Banken und Sparkassen mit vereinbartem oder gesetzlich festgelegtem Fälligkeitstag. Nicht dazu gehören Spareinlagen sowie sehr kurzfristige Termineinlage (unter 30 Tage); letztere gehören zu den Sichteinlagen. - 2. Arten: a) Festgelder: Die an festgelegten Terminen fälligen, also für einen bestimmten Zeitraum festgelegten, nicht kündbaren Einlagen (Drei-Monatsgeld, Monatsgeld). b) Kündigungsgelder: Jederzeit mit einer bestimmten Kündigungsfrist rückzahlbar.

 

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