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Festgelder

1. Einlagen mit fester Laufzeit von mindestens einem Monat; gehören zu den Termineinlagen. - 2. Geldkapital am Börsengeldmarkt (auch Einlagen), das auf längere Fristen mit festem Verfalltag ausgeliehen wird (z. B. Dreimonatsgeld). - 3. Bei der Währungsreform im Bundesgebiet zunächst auf gesperrten Konten festgeschriebene Guthaben.

 

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