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Fifo

I. Allgemein: Kurzbezeichnung für first-in-first-out; Prioritätsprinzip (Priorität) der Warteschlangentheorie, nach dem zuerst ankommende Transaktionen zuerst bedient werden. Angewandt u. a. bei der Reihenfolgeplanung. - Vgl. auch Hifo, Lifo.
II. Handels-/Steuerrecht: Verfahren zur Bewertung gleichartiger Gegenstände des Vorratsvermögens (§ 256 HGB). Da die Vorräte i .d .R. zu unterschiedlichen Preisen eingekauft (oder hergestellt) werden, entsteht die Frage, welche Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten für die Bewertung der Bestände am Bilanzstichtag maßgebend sind. Beim Fifo-Verfahren wird unterstellt, daß die zuerst gekauften Waren auch zuerst verbraucht oder weiterveräußert werden. Deshalb sind bei der Bewertung der Endbestände die Preise der letzten Einkäufe zugrunde zu legen. - Steuerliche Anerkennung: Vgl. Steuerbilanz III.

 

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