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Lifo

last-in-first-out,
I. Allgemein: Prioritätsprinzip (Priorität) der Warteschlangentheorie, nach dem zuletzt ankommende Transaktionen zuerst bedient werden. Angewandt u. a. bei der Reihenfolgeplanung. - Vgl. auch Fifo.
II. Handelsbilanz: Verfahren zur Bewertung gleichartiger Vermögensgegenstände des Vorratsvermögens, bei dem unterstellt wird, daß die zuletzt gekauften Waren zuerst verkauft bzw. verwendet werden (§ 256 HGB). In der Bilanz werden die Vorräte mit den Anschaffungskosten der zuerst beschafften Waren angesetzt; bei Preissteigerungen also der niedrigste Einstandwert der Vorräte, wodurch das Ergebnis niedriger ausgewiesen wird und stille Rücklagen gebildet werden.
III. Steuerbilanz: Mit der Einführung des § 6 I Nr. 2 a EStG durch das Steuerreformgesetz 1990 ist eine allgemeine Anwendung der Lifo-Methode auf das Vorratsvermögen in der Steuerbilanz erstmals für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. 12. 1989 enden, zulässig. Dafür entfällt die Möglichkeit der Bildung einer Preissteigerungsrücklage. Ziel ist die Vermeidung der Scheingewinnbesteuerung in der Steuerbilanz sowie Bewertungsvereinfachung. - Die Lifo-Methode kann von Gewerbetreibenden in Anspruch genommen werden, die aufgrund gesetzlicher Vorschrift zur Buchführung verpflichtet sind oder freiwillig Bücher führen. - In Betracht kommen gleichartige Wirtschaftsgüter des Vorratsvermögens. Gleichartigkeit liegt vor bei gleichartiger Warengattung oder gleicher Funktion. Auch annähernde Preisgleichheit wird vorausgesetzt. - Verfahren (R 36 a EStR): a) Beim permanenten Lifo-Verfahren werden die Zu- und Abschläge des Wirtschaftsjahres in chronologischer Reihenfolge berücksichtigt. Die Zugänge werden mit ihren tatsächlichen Anschaffungskosten angesetzt, während die Abgänge mit den Wertansätzen der letzten Zugänge bewertet werden. b) Beim Perioden-Lifo-Verfahren werden nicht alle Zu- und Abgänge während des Geschäftsjahres einzeln zugeordnet und wertmäßig fortgeschrieben. Es wird lediglich der mengenmäßige Bestand am Ende der Periode ermittelt und mit dem Anfangsbestand verglichen. Der Steuerpflichtige kann auch den Überbestand für jedes Wirtschaftsjahr als eigenen Posten (Layer) fortführen und bei einem Endbestand, der niedriger ist als der Anfangsbestand, nach der Lifo-Methode auflösen. Die Layer sind nach Lifo-Methode einer Teilwertabschreibung zugänglich. - Abweichungen: Die Lifo-Methode wird im Normalfall (Perioden-Lifo) beim Jahresabschluß angewendet. Von der Lifo-Methode kann in den folgenden Wirtschaftsjahren nur mit Zustimmung des Finanzamts abgewichen werden.

 

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