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Preissteigerungsrücklage

steuerfreie Rücklage in der Steuerbilanz zur Milderung der Besteuerung von Scheingewinnen (§ 74 EStDV). Sie durfte - ohne Bindung an die Handelsbilanz - letztmals für Wirtschaftsjahre gebildet werden, die vor dem 1. 1. 1990 enden. Die zu diesem Zeitpunkt bestehenden Rücklagen sind innerhalb von sechs Wirtschaftsjahren aufzulösen.

 

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