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Scheingewinn

Gewinn, der in Zeiten sinkenden Geldwertes dadurch entsteht, daß wegen steigender Wiederbeschaffungskosten das Vermögen in Geld gemessen zunimmt, während es substanzmäßig gleichbleibt oder sich sogar vermindert. Unlösbares Problem: Trennung von geldwertbedingten und marktbedingten (z. B. Verknappung des Angebots) Preissteigerungen. - Beispiel: Warenbestand zu Beginn des Jahres 1000 Stück à 6 DM = 6000 DM wird veräußert zu 7,50 DM/Stück = 7500 DM. Die Wiederbeschaffung der 1000 Stück erfordert 8,- DM = 8000 DM; es ist ein Scheingewinn von 1500 DM (nominelle Kapitalerhaltung) entstanden, während substantiell ein Verlust von 500 DM vorliegt (substantielle Kapitalerhaltung). - Vermeidung von Scheingewinn theoretisch durch Bewertung zum Tageswert der organischen Tageswertbilanz. In der Handelsbilanz kann der Entstehung von Scheingewinn durch die Bildung stiller Rücklagen, insbes. durch Bewertung nach den Methoden Lifo, Hifo entgegengewirkt werden. - Besteuerung: Die Sch.-Besteuerung wird durch die heutigen steuerlichen Bestimmungen (Nominalwertprinzip) nicht ausgeschlossen. Milderung durch steuerliche Sondervorschriften, z. B. Zulässigkeit der Lifo Methode gem. (§ 6 I Nr. 2 a EStG) und Reinvestitionsrücklagen.

 

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