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nominelle Kapitalerhaltung

bilanztheoretischer, in der Handelsbilanz angewandter Grundsatz für die Bewertung zu Anschaffungspreisen ohne Rücksicht auf Geldwertschwankungen (Gewinn = Überschuß des Nominalkapitals am Ende gegenüber dem Nominalkapital am Anfang einer Rechnungsperiode) im Gegensatz zum Grundsatz der substantiellen Kapitalerhaltung (Ansatz von Wiederbeschaffungspreisen). Nominalistische Bilanzauffassung von W. Rieger (Risiken und Chancen aus Preisbewegungen und damit Kaufkraftschwankungen habe der Unternehmer zu tragen). - Vgl. auch Bilanztheorien.

 

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