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Priorität

I. Recht: Rechtsgrundsatz, daß ältere Rechte vor später entstandenen den Vorrang genießen. - 1. Sachenrecht: Die Reihenfolge der Rechte einer Abteilung des Grundbuchs richtet sich i. a. nach dem Eintragungsdatum, der Rang eines Pfandrechts nach dem Zeitpunkt der Pfändung etc. - 2. Gewerblicher Rechtsschutz: Vgl. Prioritätsrecht. - 3. Wertpapierrecht: Vorzugsrecht a) einer bestimmten Gattung von Aktien (Vorzugsaktien) bei Verteilung des Reingewinns, des AG-Vermögens oder sonstiger Rechte oder b) von Schuldverschreibungen (Vorzugsobligationen), auch bzgl. der Sicherstellung der Schuldforderungen.
II. Produktionsplanung/Operations Research: 1. Allgemein: Vorrangregelung zur Auswahl von wartenden Transaktionen zur Abfertigung an Abfertigungseinheiten, z. B. Fifo, Lifo. - 2. Reihenfolgeplanung: Vgl. Prioritätsregeln.

 

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