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Wehrbeauftragter

Beauftragter des Bundestags, dessen Aufgabe der Schutz der Grundrechte der Soldaten ist. Der Wehrbeauftragter wird vom Bundestag ohne Aussprache in geheimer Wahl gewählt. Seine Amtszeit beträgt fünf Jahre. Die Rechtsstellung des Wehrbeauftragter ist im einzelnen in Art. 45 b GG und im Gesetz über den Wehrbeauftragter des Deutschen Bundestags i. d. F. vom 16. 6. 1982 (BGBl I 677) m. spät. Änd. geregelt.

 

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