Wirtschaftslexikon - Enzyklopädie der Wirtschaft
lexikon betriebswirtschaft Wirtschaftslexikon lexikon wirtschaft Wirtschaftslexikon Suche im Wirtschaftslexikon
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
 
 
 

Teilzahlungspreis

Begriff der Abzahlungsgeschäfte. Teilzahlungspreis besteht aus dem Gesamtbetrag von Anzahlung und allen vom Käufer zu entrichtenden Raten einschl. Zinsen und sonstiger Kosten. Der Teilzahlungspreis ist bei einem Abzahlungsgeschäft vom Verkäufer in der Vertragsurkunde anzugeben (§ 4 I S. 4, Nr. 2 b Verbraucherkreditgesetz vom 17. 12. 1990 BGBl I 2840 m. spät. Änd.). Fehlt diese Angabe, ist der Teilzahlungsvertrag nichtig; der Vertrag wird gültig, wenn dem Verbraucher die Sache übergeben oder die Leistung erbracht ist. Allerdings ist der Barzahlungspreis dann höchstens mit dem gesetzlichen Zinssatz zu verzinsen (§ 6 I, III Verbraucherkreditgesetz).

 

<< vorheriger Begriff
nächster Begriff>>
Teilzahlungskredit
Teilzeitarbeit

 

Diese Seite bookmarken :

 
   

 

  Weitere Begriffe : Überkapazität | materielle Bilanzpolitik | Studentenförderung | Kaiserliche Botschaft | Einkommens- und Verbrauchsstichprobe
wiki wirtschaft

Thematische Gliederung | Unser Projekt | Impressum