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Wegzugsbesteuerung

Verpflichtung eines Steuerpflichtigen, bei einem Wegzug aus der Bundesrep. D. die stillen Reserven einer von ihm gehaltenen wesentlichen Beteiligung an einer inländischen Kapitalgesellschaft aufzudecken und einer Schlußbesteuerung zu unterwerfen. Die Wegzugsbesteuerung greift nur dann, wenn der Steuerpflichtige zuvor mindestens zehn Jahre lang in Deutschland steuerlich ansässig war und deutscher Staatsangehöriger ist. Die Wegzugsbesteuerung wirkt in vielen Fällen prohibitiv. Neuerdings als rechtlich fragwürdig angesehen wegen Beeinträchtigung des Aufenthaltsrechts, der Diskriminierungsverbote, der Niederlassungfreiheit und der Kapitalverkehrsfreiheit.

 

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