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Reingewinn

Reinertrag, das positive Ergebnis des Geschäftsjahres. Summe der Erträge abzüglich der niedrigeren Summe der Aufwendungen. - Ausweis des R.: 1. Bei Einzelkaufmann und Personengesellschaften: a) in der Gewinn- und Verlustrechnung als Habensaldo; b) in der Bilanz auf den Kapitalkonten bzw. beim Kommanditisten, der seine Einlage erfüllt hat, auf Sonder- oder Darlehenskonto. - 2. Bei Kapitalgesellschaften: nach Handelsrecht der Jahresüberschuß: a) in der Gewinn- und Verlustrechnung; b) in der Bilanz: letzte Position des Eigenkapitals, wenn die Bilanz nicht unter Berücksichtigung der Verwendung des Jahresergebnisses (§ 268 I HGB) aufgestellt wird. - Vgl. auch Bilanzgewinn (-verlust). - Gegensatz: Reinverlust.

 

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