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Anlagenbuchhaltung

Teilgebiet der Anlagenrechnung, das für Zwecke des externen Rechnungswesens art-, mengen- und wertmäßig Bestand und Bewegungen des Anlagevermögens erfaßt. - 1. Finanzbuchhaltung: Zusammenfassung der besonders bei Industriebetrieben meist großen Zahl von Anlagen auf wenigen Konten. - Aufgaben: Erfassung der handels- und steuerrechtlichen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, Abschreibungen, Zuschreibungen und Restwerte für die einzelnen Anlagen. Aufstellung des Anlagegitters. - 2. Kostenrechnung: Nach besonderen Vorschriften sowie den LSP sind gesonderte Anlagenaufzeichnungen vorgeschrieben. Mit Hilfe der Anlagenkartei werden die materiellen Anlagengegenstände von immateriellen Werten getrennt sowie die bilanzmäßigen Aktivierungen von Großreparaturen aufgegliedert und einzeln erfaßt. Gewisse Erleichterungen bestehen für geringwertige Anlagegüter, zu denen Werkzeuge und Vorrichtungen zählen können; eine Zusammenfassung nach Gruppen ist zulässig. - Aufgaben: Errechnung der kalkulatorischen Abschreibungen und kalkulatorischen Restwerte sowie Schaffung von Unterlagen für die Ermittlung des betriebsnotwendigen Vermögens, der kalkulatorischen Zinsen und für die Aufteilung des Anlagevermögens auf besondere Abrechnungsbereiche. - 3. Hilfsaufgaben: Aus organisatorischen und verwaltungstechnischen Gründen zugleich Führung der Anlagenkarten über technische Kontrollen, Reparaturen, Veränderungen, Standortwechsel etc. - 4. Moderne A.: vgl. computergestützte Anlagenbuchhaltung.

 

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