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Kostenrechnung

I. Charakterisierung: Zentrales Teilgebiet des internen Rechnungswesens, in dem Kosten erfaßt (Kostenerfassung), gespeichert, den verschiedensten Bezugsgrößen (z. B. Produkten) zugeordnet und für spezielle Zwecke ausgewertet, d. h. selektiert, verknüpft und/oder verdichtet (Kostenauswertung) werden. Die einzelnen Rechnungszwecke (vgl. V) sind nicht isoliert voneinander zu sehen, z. B. werden die Kosten einer Zwischenproduktherstellung für Make-or-buy-Entscheidungen, Planungen anzuwendender Fertigungsverfahren, Festlegungen herzustellender und abzusetzender Produkte sowie für Absatzpreisentscheidungen benötigt. Wirtschaftlich erscheint es somit, die Erfassung von Kosten und Erlösen streng von der Verrechnung dieser Informationen zu trennen, d. h. eine Grundrechnung zu bilden, auf die vielfältige Auswertungsrechnungen zugreifen. Zur Unterstützung der Kostenrechnung durch elektronische Datenverarbeitung vgl. Kostenrechnungssoftware. - Angesichts wachsenden Wettbewerbsdrucks und größerer Dynamik der Umwelt kommt einer aussagefähigen, flexiblen und zeitnahen Kostenrechnung eine immer größere Bedeutung zu.
II. Adressaten der K.: Anders als das externe Rechnungswesen liefert die Kostenrechnung nur in Ausnahmefällen Informationen für Unternehmensexterne (z. B. Staat im Rahmen der Kalkulation der Selbstkosten bei öffentlichen Aufgaben). Hauptsächliche Adressaten sind interne Stellen, von der Unternehmensleitung (z. B. periodenbezogene Deckungsbeitragsrechnungen) bis hin zu einzelnen Kostenstellenleitern (Vorgabe von Plankosten und Abweichungsanalysen) und Disponenten (z. B. Instandhaltungskosten zur Bestimmung des optimalen Ersatzzeitpunktes von Anlagen).
III. Teilbereiche: 1. Kostenartenrechnung: Erfassung der Kosten, gegliedert nach den primären Kostenarten. - 2. Kostenstellenrechnung: Erfassung der Kosten für Verrechnung zwischen Kostenstellen; Erfassung in detaillierterer Form, d. h. für Kostenplätze, im Rahmen der Kostenplatzrechnung. - 3. Kostenträgerrechnung: Kostenausweis je Kostenträger. - Vgl. auch Erfassungstechnik der Kostenrechnung.
IV. Kostenrechnungssysteme: Kostenrechnungssysteme sind eine zur Erfüllung bestimmter Rechnungszwecke (vgl. V) bzw. -bereiche konzipierte Gesamtheit von Regeln zur Erfassung, Speicherung und Auswertung von Kosten. I. d. R. erfolgt die Differenzierung anhand der Kriterien: (1) Zeitbezug der Kostengrößen: Es werden Istkostenrechnung, Normalkostenrechnung und Plankostenrechnung unterschieden; (2) Art und Umfang der Kostenverrechnung: Es werden Vollkostenrechnung und Teilkostenrechnung unterschieden. Durch Kombination beider Kriterien ergeben sich die Varianten von Kostenrechnungssystemen.
V. Zweck/Zweckbereiche: Ursprünglich diente die Kostenrechnung primär der Preiskalkulation und der Wirtschaftlichkeitskontrolle einzelner Betriebsteile; zunehmend wird sie jedoch als Instrument zur Fundierung und Kontrolle von Entscheidungen angesehen. - 1. Unternehmerische Grundsatzentscheidungen: Kosten- und Erlösinformationen sind insbes. für periodenbezogene Planung, Kontrolle und Analyse des Erfolgs des Gesamtunternehmens notwendig; diese Informationen sind laufend bereitzustellen. Andere unternehmerische Grundsatzentscheidungen (z. B. Diversifikation, Standortwahl) erfordern fallweise ermittelte Kosten- und Erlösdaten. - 2. Preispolitik: Kosten- und Erlösdaten werden zur Festlegung und Überprüfung der Angebotspreise benötigt. Angebotspreise können nicht direkt aus der Kostensituation eines Unternehmens abgeleitet werden (Ausnahme: Preisbildung für bestimmte öffentliche Aufträge); Aufgabe der Kostenrechnung ist die Ermittlung von Preisuntergrenzen. - 3. Vertriebspolitik: Dient der Analyse und Überwachung von Verkaufsgebieten, Kundengruppen, Kunden und Vertriebswegen; der differenzierte Ausweis von Kosten, Erlösen und Deckungsbeiträgen läßt Stärken und Schwächen der absatzwirtschaftlichen Potentiale erkennen, gezielte absatzpolitische Maßnahmen werden ermöglicht. - 4. Produktionsprogrammplanung: Kostenrechnung zeigt detailliert die Erfolgsstruktur der einzelnen Programmkomponenten auf, u. a. die genauen Kosten der einzelnen zur Leistungserstellung erforderlichen Produktionsvorgänge. - 5. Ablaufplanung: Kostenrechnung ermittelt die Erfolgswirkungen unterschiedlicher Fertigungsverfahren, Bearbeitungsreihenfolgen, Bearbeitungsquanten (Losgrößen) und unterschiedlicher Fertigungstermine; sie liefert somit die informatorische Grundlage für Optimierungsrechnungen und Vorgaben für die Kontrollen der Kostenstellenleiter bzw. für diese Kontrollen selbst. - 6. Beschaffungs- bzw. Bereitstellungsplanung: z. B. Kostenvergleiche zur Lösung von Make-or-buy-Problemen, Ermittlung von Preisobergrenzen im Einkauf. - Vgl. auch Kostenrechnungsgrundsätze, Kostenrechnungsrichtlinien.

 

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