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Kostenstellenrechnung

Teilbereich der Kostenrechnung, in dem Kosten für Kostenstellen erfaßt und zwischen diesen verrechnet werden. - Aufgaben der Kostenstellenrechnung in den meisten Kostenrechnungssystemen: (1) Erfassung und ggf. Planung der den Kostenträgern nicht direkt zurechenbaren Kostenträgergemeinkosten (Gemeinkosten) am Ort des Kostenanfalls (Kostenstelle); eine Wirtschaftlichkeitskontrolle soll somit ermöglicht werden (vgl. auch Plankostenrechnung). (2) Verrechnung der kostenstellenbezogen erfaßten Kosten vollständig (Vollkostenrechnung) oder nur zum Teil (Teilkostenrechnung) auf die Kostenstellen (innerbetriebliche Leistungsverrechnung, Betriebsabrechnung), die unmittelbar an der Erstellung der Produkte mitwirken (Endkostenstellen), um von diesen in der Kostenträgerrechnung eine Weiterwälzung auf die Kostenträger vornehmen zu können. - Verfeinerung: Kostenplatzrechnung.

 

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