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Stillstandskosten

durch den Stillstand einzelner Produktionsstellen (Arbeitsplätze, Anlagen, Anlagenstraßen), Betriebsteile oder des Gesamtbetriebs anfallende Kosten. Begriffsverwendung in zweifacher Sicht: a) Die auch bei Stillegung einer Produktiveinheit nicht wegfallenden Kosten. Dazu zählen z. B. Mieten und andere Raumkosten, Zinskosten der Anlagen, Grundsteuer und Gewerbekapitalsteuer, Instandhaltungskosten. b) Die aufgrund eines Produktionsstillstands anfallenden Kosten. Stillstandskosten wird dann synonym mit Betriebsunterbrechungskosten und Ausfallkosten gebraucht. Stillstandskosten i. d. S. umfassen pagatorische Kosten (z. B. Wiederanlaufkosten) sowie Opportunitätskosten in Form der durch den Stillstand entgehenden Deckungsbeiträge.

 

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