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Kostenrechnungsgrundsätze

Abkürzung für die Allgemeinen Grundsätze der Kostenrechnung vom 16. 1. 1939; ein an die Organisation der gewerblichen Wirtschaft gerichteter Regierungserlaß, mit dem der einheitliche Aufbau, die richtige Ausgestaltung und Auswertung der Kostenrechnung gesichert werden sollte. - Inhalt: a) Mindestanforderungen für Erfassung und Verrechnung der Kosten; b) Hinweise für den Aufbau der Kostenarten-, Kostenstellen- und Kostenträgerrechnung. - Vgl. auch Kostenrechnungsrichtlinien.

 

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