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Preisobergrenze

derjenige Preis einer fremdbezogenen Sach- oder Dienstleistung, bis zu dem sich die Verwendung der Leistung im Unternehmen lohnt. V. a. bei der Beschaffungsplanung von Bedeutung. - Preisobergrenze bestimmen sich: a) durch die Kosten einer substitutiven Leistung, z. B. Selbsterstellung anstelle von Fremdbezug (kostenersparnisorientierte P.) oder b) durch den Nutzen des mit der Leistung erstellten Gutes, z. B. Deckungsbeitrag eines mit Hilfe einer bestimmten Lizenz hergestellten Produkts (verwendungsertragsorientierte P.).

 

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