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Preispolitik

alle Maßnahmen zur Beeinflussung von Preisen.
I. Staatliche P.: 1. Ziele: Kontrolle und Festsetzung von Preisen mit der Absicht: (1) das Preisniveau auf einigen lebenswichtigen Märkten oder durchweg auf sämtlichen Märkten zu bestimmen; (2) einem Preisauftrieb oder Preisverfall vorzubeugen und eine von dieser Seite her wirkende Geldentwertung oder Depression zu vermeiden. - 2. Mittel: Preisüberwachung, örtliche Preiskontrolle, staatliche Preisfestsetzung, Preisstopp, Vorschriften bzw. Überwachung des industriellen Rechnungswesens, z. B. Schaffung der LSÖ im Jahre 1938.
II. Genossenschaftliche P.: Preispolitik der Genossenschaft im Geschäftsverkehr mit ihren Mitgliedern, orientiert am genossenschaftlichen Grundauftrag gem. § 1 GenG (Förderungsauftrag). - 1. Passive P.: Die Preisforderungen orientieren sich an den ortsüblichen Marktpreisen, d. h. an den vergleichbaren Tagespreisen der Konkurrenz mit der Folge bewußt erwirtschafteten Gewinns, der am Jahresende als Warenrückvergütung an die Mitglieder verteilt wird. Dabei ist Zuteilungskriterium i. d. R. der Umfang, mit dem das einzelne Mitglied die Dienste seiner Genossenschaft in Anspruch genommen hat (mittelbare finanzielle Förderung). - 2. Aktive P.: Die ortsüblichen Tagespreise der Konkurrenz werden nach Maßgabe der Kosten im Bezugsgeschäft bewußt unter- und im Absatzgeschäft überschritten mit der Folge eines teilweisen Verzichts auf Überschuß (unmittelbare finanzielle Förderung).
III. Erwerbswirtschaftliche P.: Teil der Marketingpolitik, der marketingpolitischen Instrumente einer Unternehmung, gestützt auf die Ergebnisse der Marktforschung einerseits, der Kostenrechnung bzw. Kalkulation andererseits (Preisuntergrenze). - Beeinflussung des Marktpreises (Preisabsatzfunktion) nur bei Vorliegen eines unvollkommenen Marktes möglich. Marktforschung zeigt Möglichkeiten der Preisdifferenzierung. - Vgl. auch Preismanagement, internationale Preispolitik.

 

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