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Kalkulation

Selbstkostenrechnung. 1. Begriff: a) I. w. S.: Jede Art der rechnungsbezogenen Zusammenfassung von Kosteninformationen (z. B. Kalkulation der Kosten eines Fertigungsverfahrens), d. h. Kalkulation wird gleichgesetzt mit Auswertungsrechnung. - b) I. e. S.: Teilgebiet der Kostenträgerrechnung; Kalkulation i. d. S. ist gleichbedeutend mit Kostenträgerstückrechnung. - 2. Aufgaben: Die Kalkulation hat als Kostenträgerstückrechnung das Ziel, die Kosten einzelner Einheiten der produzierten und abgesetzten Kostenträger zu ermitteln. Einheit ist dabei nicht stets mit Stück gleichzusetzen, sondern kann z. B. auch Charge, Partie oder Auftrag bedeuten: - Kostenträgereinheitsbezogene Kosteninformationen werden insbes. für die Preisfindung benötigt. Bei bestimmten Arten öffentlicher Aufträge sind Kostenpreise rechtlich vorgeschrieben (Leitsätze für die Preisermittlung auf Grund von Selbstkosten (LSP)). Beim Angebot neuer Produkte oder auf monopolistischen Märkten sind Stückkosten neben nachfragebezogenen Informationen das relevante Datengerüst zur Preisfestsetzung. Im Falle bestehender Marktpreise muß die Kalkulation die Auskömmlichkeit dieser Preise für das Unternehmen überprüfen und zur Ermittlung des preispolitischen Spielraums kostenmäßige Preisuntergrenzen ermitteln. - Schließlich können Stückkosten auch zum Vergleich mit den Bezugspreisen vergleichbarer Konkurrenzprodukte (Handelswaren oder eigene Produktion?) oder zur Verrechnung von Leistungsbeziehungen in verflochtenen Unternehmen dienen. - 3. Verfahren: Die Art des verwendeten Kalkulationsverfahrens hängt wesentlich von der Art der Leistungserstellung ab: a) Bei der Fertigung homogener oder nur geringfügig differierender Produkte lassen sich Verfahren der Divisionskalkulation heranziehen. - b) Heterogene Leistungsstrukturen erfordern Verfahren der Zuschlagskalkulation oder der Bezugsgrößenkalkulation. - 4. Das Vorliegen von leistungswirtschaftlicher Verbundenheit in Form von Kuppelproduktion macht wiederum andere Kalkulationsverfahren erforderlich (Kuppelprodukte). - Hinsichtlich des Umfangs der insgesamt auf die einzelnen Kostenträgereinheiten verrechneten Kosten lassen sich Vollkostenkalkulationen und Teilkostenkalkulationen unterscheiden. Jedes Verfahren kann grundsätzlich als Vorkalkulation oder Nachkalkulation angewendet werden. - 5. Kalkulation im Außenhandel: a) Exportkalkulation: Zu den im Binnenverkehr üblichen Kosten sind zusätzliche Aufschläge für besondere Verpackung, längeren Transport, Gebühren aller Art und größere Risiken einzurechnen (im einzelnen vgl. Exportkalkulation). - b) Importkalkulation: Nach Möglichkeit ist vom Preisniveau des Binnenmarktes auszugehen. Ausländische Offerten sind daraufhin zu überprüfen, ob sie unter Berücksichtigung der zusätzlichen Kosten, wie Transport, Zoll, Steuern, noch Gewinn versprechen. - Vgl. auch internationale Preispolitik 5.

 

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