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sonstige Forderungen

Bilanzposten auf der Aktivseite gem. § 266 HGB. Sammelposten für alle am Bilanzstichtag feststehenden Forderungen, die nicht mit Lieferungen und Leistungen im Zusammenhang stehen und keine Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen oder Beteiligungsunternehmen sind. - Beispiele: Forderungen an das Finanzamt wegen Steuerguthaben, Vorschußzahlungen an Belegschaftsmitglieder, außerdem der Teil der Erträge des Geschäftsjahres, die erst nach dem Bilanzstichtag zu Einnahmen werden (= antizipative Posten; Abgrenzung). - Einordnung in der Bilanz gem. § 266 HGB: Aktiva B II. 4. "Sonstige Vermögensgegenstände".

 

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