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Arbeitsvermittlung

Stellenvermittlung, Tätigkeit, die darauf gerichtet ist, Arbeitsuchende mit Arbeitgebern zur Begründung von Arbeitsverhältnissen zusammenzuführen. Die Arbeitsvermittlung ist eine der Hauptaufgaben der Bundesanstalt für Arbeit (Arbeitsämter) (Arbeitsmarktpolitik 1 c)). Ein Monopol hat sie dafür aber seit 1994 nicht mehr. Für Arbeitsvermittlung ist nach § 23 AFG eine Erlaubnis der Bundesanstalt für Arbeit erforderlich. Die Arbeitsvermittlung durch die Bundesanstalt für Arbeit ist unentgeltlich. Ansonsten dürfen für die Vermittlung Gebühren grundsätzlich nur vom Arbeitgeber verlangt oder entgegengenommen werden. - Anders: Arbeitnehmerüberlassung.

 

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