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Kostenpreis

1. Verwaltungswirtschaftlicher Begriff für einen gesteuerten Preis. - Gegensatz: Marktpreis; Hilfsmittel staatlicher Wirtschaftspolitik. Kostenpreis wurde besonders in der Zeit der Preisbildungsvorschriften angewandt, mit denen zwischen 1938 und 1948 das innerdeutsche Preisniveau stabil gehalten werden sollte. - Heutige gesetzliche Grundlage (in Form des Selbstkostenpreises): Leitsätze für die Preisermittlung auf Grund von Selbstkosten (LSP). Der Kostenpreis orientiert sich an den Selbstkosten, zu denen ein bestimmter Satz für Wagnis, Unternehmerlohn und Gewinn zugeschlagen werden darf. - 2. Zu unterscheiden: a) Individueller K.: nach den Selbstkosten des einzelnen Betriebes festgesetzt, b) Gruppenpreis: je nach den Kosten einer bestimmten Erzeugergruppe (Handwerk, Industrie, Spezialherstellung u. ä.) festgelegt, c) Einheitspreise: unabhängig von Standort und individuellen Erzeugungsbedingungen verordnet.

 

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