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Anlagenwagnis

Risiko, das sich für ein Unternehmen daraus ergibt, daß Teile des Anlagevermögens aus technischen oder wirtschaftlichen Gründen vorzeitig veralten oder aus sonstigen Gründen (z. B. Brand) aus dem Produktionsprozeß ausscheiden können. - In der Kostenrechnung, soweit nicht durch Fremdversicherung abgedeckt, im Rahmen der kalkulatorischen Wagnisse zu verrechnen. Das spezielle Risiko von Fehlschätzungen der Nutzungsdauer von Anlagegegenständen (Abschreibungswagnis) wird häufig auf einem gesonderten Anlagenwagniskonto erfaßt.

 

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