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Brand

1. Begriff: versicherte Gefahr der Feuerversicherung. Brand ist ein Feuer, das ohne einen bestimmungsmäßigen Herd entstanden ist oder ihn verlassen hat und das sich aus eigener Kraft auszubreiten vermag. Ausgeschlossen sind: (1) Sengschäden, die nicht durch einen Brand verursacht sind; (2) Betriebs- und Bearbeitungsschäden (Schäden, die dadurch entstehen, daß Sachen bestimmungsgemäß der Wärme ausgesetzt werden; z. T. versicherbar durch besondere Vereinbarung, vor allem Schäden in und an Erhitzungsanlagen); (3) (in Grenzen) Stromschäden (Schäden durch die Wirkung des elektrischen Stroms). - 2. Buchung im Schadenfall bei versicherten Unternehmen: Liegt die Ersatzleistung des Versicherers über dem Buchwert, dann stellen die erkennbar werdenden stillen Rücklagen keinen steuerpflichtigen Ertrag dar, soweit für die vernichtete Sache Ersatz beschafft wird. Die stillen Reserven sind auf die Ersatzgegenstände in der Weise zu übertragen, daß diese nur mit dem Anschaffungs- oder Herstellungspreis abzüglich der übertragenen stillen Reserven aktiviert werden (Ersatzbeschaffungsrücklage).

 

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